Seit dem 22.11.2022 tritt nach 23 Jahren eine neue, komplett überarbeitete Gebührenordnung für Tierärzte GOT in Kraft.
Sie ist für alle Tierärzte und Tierärztinnen – mich eingenommen – gesetzlich verpflichtend und der einfache Gebührensatz darf nicht unterschritten werden.
Meine neuen Preise (inkl. MwSt.) für Chiropraktik, Akupunktur und Low Level Laser Therapie sind im Folgenden aufgeführt.
Bei diesen Preisen handelt es sich um Gesamtsummen, die sich aus den Preisen der einzelnen Untersuchungs- und Behandlungsschritten gemäß der neuen GOT ergeben. Gerne gebe ich hierzu Auskunft.
Erstbehandlung Chiropraktik inkl. Triggerpunktmassage u/o Akupunktur:
Pferd | 165,00 EUR |
Hund/Katze | 114,90 EUR |
Folgebehandlung Chiropraktik inkl. Triggerpunktmassage u/o Akupunktur (innerhalb von max. 12 Wochen nach Erstbehandlung):
Pferd | 121,05EUR |
Hund/Katze | 73,65 EUR |
Erstbehandlung Akupunktur mit Dry Needle u/o Laser:
Pferd | 124,03 EUR |
Hund/Katze | 115,51 EUR |
Folgebehandlung Akupunktur mit Dry Needle u/o Laser (innerhalb von max. 12 Wochen nach Erstbehandlung):
Pferd | 80,08 EUR |
Hund/Katze | 74,27 EUR |
Zusatzleistung Elektroakupunktur:
Pferd | 59,04EUR |
Hund/Katze | 59,04EUR |
Erstbehandlung Low Level Laser Therapy mit Single- u/o Clustersonde inkl. Akupunktur lokaler Punkte:
Pferd | 87,41 EUR |
Hund/Katze | 78,89 EUR |
Folgebehandlungen Low Level Laser Therapy mit Single- u/o Clustersonde inkl. Akupunktur lokaler Punkte (im gleichen zeitnahen Behandlungsfall):
Pferd | 50,78 EUR |
Hund/Katze | 50,78 EUR |
Die Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. anteiliger Fahrtkosten.
Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so wird -wie bisher- das Wegegeld anteilig berechnet.
Mindestens sind aber -und das ist neu- pro Tierhalter 13,00 EUR zzgl. MwSt. zu berechnen.
Bei Barzahlung gewähre ich ab sofort 5% Skonto.
3% Skonto können ab sofort vom Rechnungsbetrag abgezogen werden, wenn die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen wird.
Die Preise für Neuraltherapie und anderen tierärztlichen Leistungen richten sich nach Aufwand und den eingesetzten Medikamenten, basierend auf der GOT (Stand November 2022).
Ab 2025 werde ich für fachliche Beratungen (persönlich, telefonisch oder schriftlich) und Auswertungen und Beurteilungen von Fremdbefunden und -untersuchungen einschließlich der Beurteilungen von Fremdbefunden bildgebender Verfahren (Röntgen, Sonografie), die nicht in einem direkten und zeitnahen Zusammenhang mit einer von mir durchgeführten Behandlung stehen oder zu einer solchen führen, gemäß der Leistungsziffern 1, 143, 154 und 155 der GOT 2022 Gebühren konsequenter als bisher erheben.
Ob der 1-fache, 2-fache oder 3-fache Gebührensatz Anwendung findet, richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand der Beratung, dem Umfang der zu beurteilenden Fremdbefunde und dem Umfang notwendiger wissenschaftlicher Recherchen.
Grund hierfür ist, dass die Fachberatung ohne Behandlung mittlerweile zwischen 4 und 6 Stunden pro Woche einnimmt, die ich wirklich gerne und engagiert leiste, aber nun nicht mehr unentgeldlich leisten kann.